Änderungen für Patienten der gesetzlichen Kassen in den letzten Jahren:

Seit dem 1.01.2004 hat sich vieles im Gesundheitswesen, in den deutschen Arztpraxen und insbesondere auch in den Augenarztpraxen, geändert. Ihr Arzt hat sich das nicht ausgedacht, sondern ist nur ausführendes Organ und dies - vor allem was bestimmte Punkte angeht - durchaus zähneknirschend. Seit Antritt von Gesundheitsminister Spahn verstärkt sich diese Tendenz und es gibt ständig Änderungen, die häufig ohne Rücksicht auf praktische Probleme oder technische Durchführbarkeit mit Gewalt, sprich Sanktionen, durchgeboxt werden. Diskussionen und Lamentieren bringen uns nicht weiter. Also haben Sie Verständnis und lassen Sie uns versuchen gemeinsam das Beste aus den Änderungen zu machen. Denn: Es werden nicht die letzten sein ! Im folgenden nur das Wichtigste im augenärztlichen Bereich:

“Taxischeine”

Fahrtkosten werden im augenärztlichen Bereich nur noch zur stationären Behandlung bezahlt, ansonsten muß - z.B. bei einer ambulanten Cataractoperation - vom Patienten eine vorherige Genehmigung von der Kasse eingeholt werden. Ausnahme sind bestimmte Behinderungen und Pflegestufen.

Brillenanpassung

Seit 1997 bekamen Erwachsene keine regelmäßigen Zuschüsse zum “Kassengestell” mehr, wohl aber noch zu den Gläsern.

Ab 2004 gab es bei allen Patienten über 18 Jahre, mit einem Sehvermögen von über 30% mit Brille, keine Zuzahlung zu den Gläsern mehr. Handelte es sich jedoch um eine Sehbehinderung nach WHO 1 (besseres Auge 30% oder weniger, s. Sehbehinderung), wurde eine gewisse Summe zu den Gläsern zugezahlt. Dies betrifft auch die “funktionell Einäugigen”, daß sind Leute, die zwar auf einem Auge sehr gut sehen aber das andere ist schlechter als 20%. Die Brillenüberprüfung und -bestimmung selbst kann, unabhängig von diesen Sonderfällen, weiterhin auf Kosten der Krankenkasse beim Augenarzt erfolgen. Dieser ist auch der neutralste Anpasser, da er frei von wirtschaftlichen Vorteilen beraten kann, ob und welche Brille notwendig ist. Manchmal ist ja eine Augenerkrankung die Hauptursache für eine Sehverschlechterung und eine neue Brille würde gar nicht viel nützen. Vor allem bei älteren Patienten macht eine Neuanpassung vor Operation des grauen Stars z.B., häufiger keinen Sinn.

Seit 2013 gibt es vereinzelte Kassen, die die derzeit vorhandenen Überschüsse u.a. dazu nutzen bis zu 200 Euro für Brille und Kontaktlinsen zuzuzahlen.

Seit April 2017 ist die Zuzahlung für Patienten mit mehr als 6 Dioptrien Billenstärke für die Ferne bei Kurz- und Weitsichtigkeit und mehr als 4 Dioptrien Brillenstärke für die Ferne bei Hornhautverkrümmung, wieder eingeführt. Bei reinen Lesebrillen, richtet es sich die Zuzahlungsgrenze allerdings nach der Stärke für die Ferne.

Nach zwischenzeitlich gleichem Prinzip bei der Beihilfe sind seit 01.01.2021 sind alle Sehhilfen bundesbeihilfefähig. Dies ist eine Besserstellung der Beamten, von der abzuwarten ist, ob sie in Zukunft auch die Kassenpatienten betreffen wird.

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen können nur verordnet werden, wenn erstens eine Brille verordnet werden könnte (also jenseits der 18 Jahre und mit einem Sehvermögen über 30 % nie) und zweitens bestimmte, besonders schwerwiegende Veränderungen vorliegen (z.B. Fehlsichtigkeit ab 8 Dioptrien, starke Hornhautverkrümmung, sehr unterschiedliche Augen etc.). In allen anderen Fällen sind die Kontaktlinsen und ihre Anpassung selbst zu bezahlen. Ausnahme sind einige Kassen, die seit 2013 etwas dazuzahlen.

Medikamente

Rezeptfreie Medikamente müssen in Zukunft komplett selbst bezahlt werden, ein Rezept hierfür ist weder notwendig noch möglich. Das sogenannte Grüne Rezept dient hier nur dazu, dass der Apotheker weiss, was der Augenarzt empfiehlt. Im augenärztlichen Bereich betrifft die Rezeptfreihiet hauptsächlich die Tränenersatzstoffe (“künstliche Tränen”). Bei einigen wenigen Erkrankungen gibt es hier aber die Möglichkeit eines Kassenrezeptes (s.u. Trockenes Auge). Bei allen anderen Medikamenten ist der Eigenanteil 10% des Abgabepreises bzw. mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Zuzahlungsbefreiung

Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen verlieren mit dem 01.01.2004 ihre Gültigkeit. Überschreitet die Gesamtsumme der Zuzahlungen zwei Prozent der Buttoeinnahmen, kann eine neue Befreiung bei der Kasse beantragt werden. Also: Quittungen aufheben !

Krankenschein

Während man zur Behandlung bei zahlreichen Fachärzten einen Überweisungsschein vom Hausarzt benötigt, kann man zum Augenarzt einfach mit seiner Karte gehen. Diese sollte allerdings das neuere Modell mit dem kleinen Zusatz G2 oben rechts sein. Ausnahme sind bestimmte Programme (z.B bei Diabetikern) oder man nimmt am sogenannte “Hausarztmodell” teil, in dem man sich verpflichtet hat immer zurerst zum Hausarzt zu gehen.

Patientenrechtegesetz 2013

Klingt gut und patientenfreundlich ist aber im normalen Arbeitsalltag nicht umsetzbar. Der Zeitaufwand für Dokumentation und Bürokratie wird so hoch, daß dies die Zeit, in der man sich dem Patienten selbst zuwendet, stark vermindert. Manche nennen es schon Patientenbehandlungsverhinderungsgesetz. Letztendlich kann aus organisatorischen Gründen in der Praxis so kein Arzt mehr legal arbeiten. Der in Deutschland “erwachende Erwerbszweig des Klagebetreibens” gegen Behandlungsergebnisse wird uns daher amerikanische Verhältnisse bescheren.

Telematikinfrastruktur

Unsere Politiker tanzen um das goldene Kalb der Digitalisierung und glauben, dass dadurch alles besser und schneller wird. Alle Teilnehmer des Gesundheitswesens (Ärzte, Krankenkassen, Apotheker, Krankenhäuser etc) sollen digital vernetzt werden. Der Arbeitsaufwand und die Kosten sind riesig, ohne dass hier bisher die Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität ausreichend berücksichtigt werden. Ich persönlich bin der Meinung, dass Gesundheitsdaten nichts im Netz zu suchen haben. Wenn dann wie geplant alle Informationen über die eigenen Krankheiten und Probleme (infektiöse Krankheiten, psychische Probleme, Erbkrankheiten etc.) in einer zentralen Cloud gespeichert sind (ePA = elektronische Patientenakte), ist dies eine Information über den Einzelnen, die so niemand in dieser Komplettheit haben sollte, da sie mißbraucht werden kann. Es ist auch aus keinem Grund wirklich notwendig. Regelmäßig sieht man wie selbst große IT-Firmen erfolgreich gehackt werden und Millionen von Daten ausgelesen werden. Mahner zum Datenschutz werden jedoch als ewig Gestrige abgekanzelt. Ein gewisser Prozentsatz der Ärzte verweigert daher den Anschluß, wird aber mit harten finanziellen Sanktionen von der Politik bestraft. Interessant ist auch wer da so beteiligt ist. Die Telematikinfrastruktur z.B. wird von der Firma Arvato, einer Tocher von Bertelsmann, betrieben. Ein Schelm wer was Böses dabeit denkt. Es gibt zahlreiche Interessengruppen, die ein großes Interesse an den Patientendaten haben und der Patient kann noch nicht einmal wiedersprechen, dass sie alle ausserhalb der Praxis des Arztes seines Vertrauens im Netz herumgeistern. Ab 2022 sollen übrigens die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online zur Kasse gehen, die sogenannte eAU. Ausgedruckt für den Arbeitgeber werden sie allerdings nach wie vor. Arbeitsersparnis also gleich Null. Auch das Rezept soll ab 2022 digital (eRezept) an einen großen Server übermittelt und nicht mehr ausgedruckt werden. Die Apotheke ruft es dann von dort ab. Als Legitimation dient ein Codeausdruck für den Patienten oder ein Code auf dem Handy des Patienten. Die Abhängigkeit von den eher mittelmäßigen Internetleitungen in Deutschland wird so immer größer. Bisher gibt es aber noch einige technische Probleme bei den Rezepten, so daß dies erst mal verschoben wurde.

Interessante Zahl:

Die gesamten Gesundheitsausgaben betrugen 2015 in Deutschland 344 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 überschritten - laut statistischem Bundesamt - die Gesundheitsausgaben in Deutschland erstmals die Marke vom 1 Milliarde pro Tag.

(Stand 24.12.2020)